Allgemeine Besuchsregelungen

Informationen für unsere Besucher Lt. Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23. November 2021:

  • Jeder Besucher wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
  • Auf ausreichende Handhygiene ist zu achten.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten.
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht) zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung besteht weiterhin.
  • Es gilt eine inzidenzunabhängige Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene.
  • Ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss vorgelegt werden.
  • Die Testung muss mittels POC Antigen Schnelltest erfolgen und darf maximal 24 Stunden vor dem Besuch durchgeführt worden sein.
  • Der Test muss die geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
  • Bei grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen usw. ist ein Besuch untersagt.

Besuche sind mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten möglich (Zutritt ausschließlich über den Haupteingang):

Montag bis Sonntag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Telefonnummer: 09241 / 737610

Alle Maßnahmen im Rahmen der Besuchs- und Zutrittsregelungen dienen zum Schutz unserer Bewohnerinnern, Bewohner und aller Mitarbeitenden in unserer Einrichtung.

Wir bedanken uns für Ihre Achtsamkeit und Einhaltung der Maßnahmen.

Ihre Einrichtungsleitung